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Corona-Update 15.04.: Indooraktivitäten mit bis zu 15 Erwachsenen ab 19.4. wieder erlaubt

Der Bundesrat hat die Covid-19-Massnahmen an seiner Sitzung vom 14. April teilweise gelockert. Für den Breitensport in Innenräumen geht damit wieder ein Türchen auf.

Die Sport Union Schweiz hat sich eingehend mit den gestern vom Bundesrat kommunizierten Lockerungen per 19. April 2021 befasst. Mit dem Infoschreiben vom 15. April hat sie ihren Mitgliedern ein Update mit weiteren Informationen zur gemeinsamen Bewältigung der Pandemie gegeben. Dieses umfasst auch Empfehlungen für die Anträge aus dem Bereich Breitensport für das Stabilisierungspaket 2021 des Bundes.


Was sportlich im Wesentlichen ab dem 19. April 2021 für den Breitensport gilt:

 

  • Sport in Innenräumen: Sportaktivitäten sind unter Einhaltung der Maskenpflicht auch für Erwachsene in Gruppen bis max. 15 Personen wieder erlaubt (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre ohne zahlenmässige Einschränkungen). Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es nur, wenn jede Person eine genügend grosse Fläche zur alleinigen Nutzung zur Verfügung hat: 25 m2 bei körperlich anstrengender Aktivität, 15 m2 ohne körperliche Anstrengung. Verboten bleiben in Innenräumen für Erwachsene Sportarten mit direktem Körperkontakt, etwa Schwingen, Judo, Boxen und Ballsportarten.
  • Sport im Freien: Training und Wettkampf mit bis zu maximal 15 Personen wieder erlaubt (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre ohne zahlenmässige Einschränkungen). Kontaktsport draussen ist gemäss Bundesamt für Sport erlaubt, wenn eine Maske getragen wird. Allerdings sollte im Moment auf Kontaktsport verzichtet werden. Die epidemiologische Lage ist immer noch fragil.
  • Muki/Vaki/Elki: Turnstunden sind drinnen und draussen erlaubt. Die Gruppengrösse von 15 Personen inkl. Kinder darf dabei nicht überschritten werden: max 7 Kinder, 7 Begleitpersonen und eine Leiterperson.
  • Offizielle Vereinsanlässe wie Sitzungen, GV's: Gruppen mit maximal 15 Personen erlaubt. Es gilt Sitz- und Maskenpflicht.
  • Private Treffen: Indoor max. 10 Personen. Outdoor max 15 Personen.

 

Angesichts der fragilen Situation sind die Hygiene- und Schutzmassnahmen wie Abstand, Maskenpflicht und Einhaltung der Schutzkonzepte weiterhin elementar. Wir empfehlen, sich nach Möglichkeit draussen zu treffen und sich vor Veranstaltungen testen zu lassen. Ausserdem sind die kantonalen Regelungen zu beachten, die teilweise strenger als die BAG-Regelung sein können. Die Sport Union Schweiz appelliert an eure Disziplin und euren Durchhaltewillen!


> Ausführliche Mitteilung Sport Union Schweiz vom 15. April 2021

 

 

> Weitere aktuelle Infos und Empfehlungen auf unserer Corona-Informationsseite